Niemand kann sich so viele Pannen vorstellen, wie sie im Inneren eines Computers passieren.
38820 Halberstadt
- Domplatz 6 -
Tel. 03941 - 58 88 15
Fax 03941 - 58 88 32



Vertrauen ist gut -
Anwalt ist besser!
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen anwaltliche Dienstleistungen. Diese sind kostenpflichtig, aber oft preisgünstiger, als Sie vielleicht vermuten. Jeder Rechtsfall ist anders. So lassen sich die entstehenden Gesamtkosten einschließlich eines eventuellen Prozesskostenrisikos nur bei Kenntnis des konkreten Sachverhaltes ermitteln.
Damit Sie wissen, mit welchen Kosten Sie bei der Bearbeitung Ihres Anliegens durch uns kalkulieren müssen, führen wir gerne mit Ihnen ein persönliches Gespräch. Hier erörtern wir auch die Möglichkeiten einer eventuellen Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung sowie die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder der Beiordnung als Pflichtverteidiger.
Beachten Sie bitte, dass Auskünfte, Ratschläge usw. zu Ihrem rechtlichen Sachverhalt erst nach Zustandekommen eines Mandatsverhältnisses gegeben werden können.
Unsere Kanzlei bearbeitet vorrangig, aber nicht ausschließlich, Sachverhalte aus folgenden Rechtsgebieten:
Sozialrecht
Wir bearbeiten vorrangig Fälle zum Rentenrecht (Erwerbsminderungsrente) sowie zum Schwerbeschädigtenrecht.
Wir unterstützen Sie auch bei Streitigkeiten mit Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, falls notwendig auch vor den zuständigen Zivilgerichten.
Familienrecht
Hier vertreten wir Sie u.a. bei Ehescheidungen, in Unterhaltssachen sowie in Sorge- und Umgangsrechtsangelegeheiten.
Strafrecht
Wir übernehmen Ihre Verteidigung sowohl während eines Ermittlungsverfahrens als auch in Rahmen einer Hauptverhandlung.
Erbrecht
Gerne vertreten wir Sie in Ihrer erbrechtlichen Angelegenheit einschließlich der Prüfung und Geltendmachung von Plichtteilsansprüchen.
Arbeitsrecht
Insbesondere im Kündigungsschutz sowie bei der Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
Verkehrsrecht
Eine Regulierung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche nach einem Verkehrsunfall nehmen wir gerne für Sie vor. Lassen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich nach einen Unfall rechtlich beraten. Sofern Sie den Unfall nicht verschuldet haben, hat der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners anfallende Anwaltskosten zu tragen.
Mit Ausnahme von Zivilverfahren vor dem Bundesgerichtshof ist eine bundesweite Vertretung in allen Verfahrensarten vor den Gerichten möglich.
Ein Hinweis noch aus aktuellem Anlass: Sie haben als rechtsschutzversicherte Person die freie Anwaltswahl. Sie müssen nicht einen von Ihrem Versicherer empfohlenen Rechtsanwalt oder eine empfohlene Rechtsanwältin beauftragen.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr aktuelles Rechtsproblem bei uns in guten Händen ist? Nehmen Sie sich die Zeit für ein persönliches Gespräch. Wir beraten Sie fair und sagen Ihnen auch, falls Ihr Anliegen bei uns nicht bearbeitet werden kann.
BITTE BEACHTEN SIE:
Ein Mandatsverhältnis kommt nicht bereits mit der Absendung einer E-Mail oder einer Anfrage zustande, sondern erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung bzw. Annahme des Mandats durch Rechtsanwalt Wieland Hüttner oder Rechtsanwältin Marianne Hesche-Streso.