Eine rechtliche Betreuung kann durch das zuständige Betreuungsgericht für Volljährige, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, eingerichtet werden. Rechtlich Betreute erhalten Unterstützung, Hilfe und Schutz durch den gerichtlich bestellten Betreuer.
Seit 2019 bin ich auch als rechtlicher Berufsbetreuer tätig.
Gerne informiere ich Sie über weitere Einzelheiten einer rechtlichen Betreuung und über meine möglichen Tätigkeiten. Nehmen Sie hierzu bitte
Kontakt mit mir auf.
Unten finden Sie einen Antrag auf Einrichtung einer rechtlichen Betreuung. Den ausgefüllten Antrag nebst Anlagen leiten Sie bitte bei Bedarf an die Betreuungsbehörde
oder das zuständige Betreuungsgericht beim Amtsgericht weiter. Sofern sich Fragen ergeben sollten, stehe ich Ihnen helfend zur Seite.
Sie haben das Recht, einen konkreten (zukünftigen) Betreuer bei der Antragstellung zu benennen. Die Tätigkeit eines rechtlichen Betreuers ist zu vergüten. Das gesetzlich geregelte pauschale Vergütungssystem erläutere ich Ihnen gerne. Bei einem Vermögen bis 10.000 EUR werden die Kosten der rechtlichen Betreuung von der Landeskasse getragen.