Sowohl bei einer anwaltlichen Beratung als auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen - wie bei jeder professionellen Dienstleistung - verschiedene Kosten.
Hier möchte ich Ihnen einen ersten Überblick geben.
Sofern Ihr Anliegen von mir grundsätzlich bearbeitet werden kann, berechne ich zunächst überschlägig die zu erwartenden Kosten sowie Ihr Kostenrisiko unter Berücksichtigung der sonstigen Gebühren, Kosten und Vorschüsse wie zum Beispiel für Zeugen und Sachverständige. Hierbei werden die gesetzlichen Vorschriften zugrunde gelegt.
Ich suchen gerne mit Ihnen nach der für Sie günstigsten Finanzierungsmöglichkeit.
- ob und in welchem Umfang ein externer
Prozessfinanzierer das Kostenrisiko übernehmen könnte.
Hier ist Ihre Zuarbeit unabdingbar. Die benötigten Unterlagen, wie zum Beispiel die Daten einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung, halten Sie bitte zum vereinbarten Termin bereit.
Sollten Sie die anfallenden Kosten selbst tragen müssen, prüfe ich gerne auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Bitte beachten Sie:
Eine rechtliche Befassung mit Ihrem Fall erfolgt hier noch nicht! Auch ein Mandatsverhältnis wird hierdurch noch nicht begründet.
Erteilte Auskünfte sind bis zur ausdrücklichen Bestätigung durch Rechtsanwalt Hüttner unverbindlich und sollen lediglich eine erste Orientierung geben.
Die tatsächlichen Gesamtkosten eines Rechtsstreits können erst nach rechtskräftigem Abschluss des Streits berechnet werden.
Falls ein Mandatsverhältnis zustande kommt und hier entstehende Rechtsanwaltsgebühren nach Rechnungsstellung auszugleichen sind, akzeptiere ich neben der klassischen
Banküberweisung folgende Zahlungsmittel: